Frau leiht ein Fahrrad an einer Leihradstation aus.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website ffbewegt.de und ffbewegt.com.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Internetauftritt ist teilweise mit den entsprechenden Rechtsvorschriften vereinbar. Angebote, die derzeit nicht voll umfänglich barrierefrei zugänglich sind, werden sukzessive angepasst. Für diese Angebote wird hinsichtlich der Forderung nach digitaler Zugänglichkeit vorübergehend die Ausnahmeregelung aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Manche Links sind anhand ihres Linktexts gleich bezeichnet und somit mit assistiven Technologien nicht eindeutig unterscheidbar.
  • Die interaktive Standortkarte ist nicht vollständig barrierefrei bedienbar. Die einzelnen Stationen können nicht über die Tastatur ausgewählt und geöffnet werden. 
  • Einige interaktive Grafiken sind bildliche Darstellungen, deren Inhalte und Funktionen möglicherweise nicht vollständig mit assistiven Technologien zugänglich sind.

Wir arbeiten daran, diese Barrieren zu beheben. Benötigen Sie Inhalte in barrierefreier Form, stellen wir sie Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 07.10.2026 erstellt. 

Sie beruht auf einer Selbstbewertung / einer Prüfung durch einen externen Dienstleister] vom 07.10.2026

Zuletzt überprüft am 07.10.2026.

Barriere melden und Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter:

Landratsamt Fürstenfeldbruck
Stabsstelle „Öffentliche Mobilität“, Marketing
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
Telefon: 08141 519-5871 oder 08141 519-5714
E-Mail: mobil.marketing[at]lra-ffb.bayern.de

Wir beantworten Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständiger Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Website notwendig sind. verkuendung-bayern

Den Antrag können Sie online stellen: https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/ldbv/ldbv/anforderungen_barrierefreiheit/index wendelstein

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
E-Mail: bitv[at]bayern.de
Homepage: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.